Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass die Antrag stellende Person nicht vorbestraft ist, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht anhängig und auch als Jugendlicher nicht strafrechtlich aufgefallen ist.
Die Aufnahmegebühr beträgt 150.00 Euro und ist nach positivem Bescheid durch den Vorstand nach der mindestens 4 wöchigen Probezeit bis zum Aufnahmeantrag zu entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 Euro pro Jahr incl. 35,00 Euro für die Jahresmarke des BDS und ist jährlich im Voraus fällig.
Jugendliche unter 18 J. sind von der Aufnahmegebühr und von dem Jahresbeitrag befreit, die Jahresmarke ist beim BDS bis 18 J. kostenlos.
Für alle Mitglieder werden die Startgebühren bei BDS Wettbewerben vom Verein bezahlt.
Mit Aufnahme in den Verein erkennt der Antragsteller die Satzung der BDS Sportschützengruppe Marl Drewer 2010 (BSV Marl Drewer) in allen Punkten an, ebenso die Satzung des Landesverband 4 im BDS sowie die Satzung des Bund Deutscher Sportschützen. Die Satzung des Vereins wird dem Antragsteller ausgehändigt. Generell entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes. Wie im Text zu unserem Verein schon beschrieben, pflegen wir alle ein freundschaftliches Verhältnis. Entsprechend entscheidet die Sympathie über die Aufnahme. Es muss „passen“.
Bei negativem Bescheid hat der Antragsteller kein Anrecht auf Begründung. Den Neumitgliedern stehen seitens des Vereins eine Reihe von Vereinswaffen zur Verfügung,
so dass jeder von Anfang an den Schießsport im ganzen Umfang ausüben kann. Interessierte können unter folgender Tel Nr. Kontakt aufnehmen:
Jörg Grabs Tel.: 0172 / 155 82 95